19.09.2023 · Nachricht · Finanzbehörde Hamburg
Zweites Gruppenersuchen zu Airbnb-Vermietern
| Die Steufa Hamburg hat im Zuge eines zweiten internationalen Gruppenersuchens erneut Daten von Airbnb für steuerliche Kontrollzwecke erhalten. Die Daten werden nun aufbereitet und an die übrigen Steuerbehörden der Bundesländer verteilt. Dort werden die erklärten Einkünfte mit den vorhandenen Steuerdaten abgeglichen (PM vom 6.7.23). |
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