25.01.2021 · Nachricht · Finanzverwaltung
Internationale Gruppenanfrage bei Airbnb erfolgreich
| Das BZSt und die Steufa Hamburg haben mit Unterstützung der irischen Steuerverwaltung nach jahrelangem Verfahren eine höchstrichterliche Entscheidung in Irland erwirkt, wonach das Vermietungsportal Airbnb Kontrolldaten über deutsche Vermieter an die hiesige Finanzverwaltung herausgeben muss (Senatsverwaltung Hamburg, PM v. 2.9.20, www.iww.de/s4046 ). Die Daten werden von der Steufa Hamburg ausgewertet und kurzfristig den zuständigen Bundesländern übermittelt. |
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