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Besteuerung von Kryptowährungen und -Assets im Privatvermögen
| Mit Schreiben vom 10.5.22 hat das BMF zur ertragsteuerlichen Einordnung von virtuellen Währungen und anderen Token Stellung bezogen. Ziel ist, „Praktikern in Finanzverwaltung und Wirtschaft, aber auch den Steuerpflichtigen einen rechtssicheren und praktikablen Leitfaden … an die Hand“ zu geben. Ob das gelungen ist, diskutieren die Krypto-Experten RA Martin Figatowski , LL.M. (Tax), Anwalt für Steuerstrafsachen und Krypto-Besteuerung, Bonn, und RA Thorsten Franke-Roericht, LL.M., Steueranwalt und Steuerstrafverteidiger, Düsseldorf, in einer mehrteiligen Videoreihe. |
Teil 1 befasst sich insbesondere mit der einkommensteuerlichen Behandlung von Krypto-Veräußerungsgeschäften im Privatvermögen. Das Video zum Chat können Sie hier abrufen: https://www.iww.de/s6868. (MF/TFR)