10.04.2017 · Nachricht aus PStR · WICHTIGER TERMIN
Vom 25.5. bis 26.5.17 findet in Essen der jährliche Anwaltstag statt. Veranstaltungsort ist das Congress Center Messe Essen West. Unser Stand trägt die Nr. 511 in Halle 3.
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06.04.2017 · Nachricht aus PStR · Oberlandesgericht München
Mit dem strafprozessualen Arrest – der einstweiligen Blockade von Vermögenswerten – soll verhindert werden, dass sich die Vermögenslage des Schuldners verschlechtert und damit die Vollstreckung des Urteils vereitelt oder wesentlich erschwert wäre. Dabei muss die ungünstige Veränderung unmittelbar bevorstehen und darf noch nicht abgeschlossen sein.
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28.03.2017 · Fachbeitrag aus PStR · Zollverwaltung
Zur Durchsetzung ihrer Aufgaben kann die Zollverwaltung nach § 22 SchwarzArbG i. V. mit § 328 Abs. 1 S. 1 AO Zwangsmittel anwenden, wozu die Verhängung eines Zwangsgeldes, die Ersatzvornahme und der unmittelbare Zwang gehören. Führen das Zwangsgeld oder die Ersatzvornahme nicht zum Ziel oder sind sie untunlich, darf die Behörde den Pflichtigen nach § 331 AO zur Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingen oder die Handlung selbst vornehmen. Dies umfasst auch die Durchsuchung der ...
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28.03.2017 · Fachbeitrag aus PStR · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
In Fällen von Schwarzgeldabreden zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer nachgezahlt werden. Soweit der Schwarzlohn zusätzlich zum regulären Gehalt ausbezahlt wurde, unterscheidet sich die Berechnung dieser Nachzahlungen erheblich. Da die Nachzahlungen in einem anschließenden Strafverfahren wegen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Lohnsteuerhinterziehung der Schadensberechnung zugrunde gelegt werden, ist auf eine ...
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28.03.2017 · Fachbeitrag aus PStR · Finanzgericht Düsseldorf
Das klagende Unternehmen war ein Paketzustelldienst. Es hatte in einigen Städten Ausnahmegenehmigungen für kurzfristiges Halten bewirkt. Soweit keine Ausnahmegenehmigung vorlag, war es den Fahrern gestattet, kurz in Halteverbotsbereichen anzuhalten, um einen reibungslosen Betriebsablauf zu gewährleisten. Das Unternehmen übernahm die Verwarnungsgelder.
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21.03.2017 · Nachricht aus PStR · Hessisches Finanzgericht Pressemitteilung vom 17.3.17
Das Hessische Finanzgericht hat die Klage einer Bank auf Anrechnung von Kapitalertragsteuer aus eigenen Aktienkäufen um den Dividendenstichtag abgewiesen (Hessisches FG 10.3.17, 4 K 977/14). Dem Rechtsstreit lagen außerbörsliche Aktiengeschäfte zugrunde, die vor dem Dividendenstichtag mit einem Anspruch auf die zu erwartende Dividende (cum) abgeschlossen, die aber erst nach dem Dividendenstichtag mit Aktien ohne Dividende (ex) beliefert wurden.
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20.03.2017 · Fachbeitrag aus PStR · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Die meisten Kapitalanleger dürften ihre im Ausland belegenen Konten im Wege einer Selbstanzeige bereinigt haben. Nichtsdestotrotz tauchen immer noch Probleme auf, die einer näheren Betrachtung bedürfen.
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16.03.2017 · Fachbeitrag aus PStR · Betriebsprüfung
Die Quantilsermittlung ist lediglich eine Verprobungs-, aber keine zulässige Schätzungsmethode. Denn ebenso wie andere Verprobungsmethoden zeigt die Quantilsermittlung lediglich Ausreißerwerte an, die zu weiteren Ermittlungen Anlass geben, nicht aber zugleich zur Ermittlung der zutreffenden Höhe der Besteuerungsgrundlagen dienen können, so das FG Berlin-Brandenburg mit Beschluss vom 24.8.16.
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16.03.2017 · Fachbeitrag aus PStR · Schenkungsteuer
Nach Art. 534 Abs. 1 des liechtensteinischen Personen- und Gesellschaftsrechts ist eine Anstalt ein rechtlich verselbstständigtes Unternehmen, dem eigene Rechtspersönlichkeit und Rechtsfähigkeit zukommt. Das hat zur Folge, dass Vermögensgegenstände, die der Erblasser in eine Stiftung liechtensteinischen Rechts eingebracht hat, grundsätzlich nicht in den Nachlass fallen. Ausnahmen sind aber denkbar – so das FG Düsseldorf.
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16.03.2017 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerstrafverfahren
Jeder Beschuldigte hat das Recht, zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen zu schweigen (§ 136 Abs. 1 S. 2 StPO, § 163a Abs. 3 S. 2 StPO). Die Frage, ob, wie und wann er dieses Recht wahrnimmt, gehört zu den bedeutsamsten in der Strafverteidigung. Der Verteidiger hat die Pflicht, die Möglichkeit der Einlassung und ihre jeweiligen Folgen dem Mandanten klar vor Augen zu führen.
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