01.08.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerhinterziehung
Bei der unzutreffenden Angabe in einer Schenkungsteuererklärung, vom Schenker keine Vorschenkungen innerhalb des Zehnjahreszeitraums des § 14 ErbStG erhalten zu haben, handelt es sich um unrichtige Angaben über steuererhebliche Tatsachen (§ 370 Abs. 1 Nr. 1 AO). Bei den zu früheren Zeitpunkten entgegen § 30 ErbStG nicht angezeigten Vorschenkungen liegen zudem früher begangene Taten nach § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO vor. Die aktuelle Steuerhinterziehung, die sich aus der wahrheitswidrigen ...
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01.08.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Strafzumessung
Der Strafrahmen des § 374 Abs. 2 S. 2 AO kann nicht damit gerechtfertigt werden, dass der vom Angeklagten persönlich gezogene Vorteil geringer sei als der Steuerschaden. Auch das Fehlen eines Strafschärfungsgrundes (Zuordnung zum Bereich der organisierten Kriminalität) ist nicht geeignet, tragend einen minder schweren Fall gemäß § 374 Abs. 2 S. 2 AO zu begründen (OLG Braunschweig 18.3.15, 1 Ss 84/14, Abruf-Nr. 144921 ).
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01.08.2015 · Fachbeitrag aus PStR · SchwarzArbG
Ein zur Nichtigkeit des Vertrags führender Verstoß gegen das SchwarzArbG liegt vor, wenn die Parteien sich bei Auftragsvergabe oder zumindest im weiteren Verlauf der Vertragsabwicklung darauf geeinigt haben, dass der Werklohn insgesamt oder zu Teilen ohne Rechnung beglichen werden soll. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die tatsächlichen Voraussetzungen des gesetzlichen Verbots vorliegen, trägt die Partei, die die Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts geltend macht (OLG Köln 22.4.15, ...
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01.08.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Schätzung
Führt die Schätzung auf der Grundlage der Richtsatzsammlung bei einer Gesamtwürdigung zu einer offensichtlich unzutreffenden Besteuerung, entfällt die Bindungswirkung der Richtsatzsammlung (BFH 23.4.15, V R 32/14, Abruf-Nr. 177858 ).
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16.07.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Steufa-Praxis
Ein Orthopäde wird im Büro des Steuerberaters geprüft. Die Betriebsausgaben im Bereich der sonstigen Kosten wiesen erhebliche Aufwendungen auf. Deshalb konzentrierte sich der Betriebsprüfer zunächst auf diese Belege.
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16.07.2015 · Fachbeitrag aus PStR · Der Steuerberater fragt, der Strafverteidiger antwortet
Im Zusammenhang mit Steuerhinterziehungsdelikten kommt es vor, dass der Betroffene nach Begehung einer Straftat wegen unterlassener Abgabe einer Steuererklärung zu einem späteren Zeitpunkt nochmals „aktiv“ falsche Angaben gegenüber den Finanzbehörden macht. Die folgenden Ausführungen machen deutlich, dass bei der Beratung solcher Fälle insbesondere die Verfolgungsverjährung sorgfältig zu prüfen ist.
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