· Fachbeitrag · Deutsche Rentenversicherung
Lkw-Fahrer: Selbstständig oder nicht selbstständig, das ist hier die Frage
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin
| Das LSG Sachsen hat entschieden, dass die Rentenversicherungsträger ihre Entscheidungen in Betriebsprüfungsverfahren auf Ermittlungsergebnisse des Hauptzollamtes stützen können. |
Sachverhalt
Die Klägerin K betreibt ein Unternehmen mit dem Zweck, Gütertransporte aller Art auszuführen. K vermittelte Transporte an verschiedene Lkw-Fahrer, die europaweit Güter verschiedener Firmen mit deren firmeneigenen Lkw verteilten. Der K wurden ihre Einsätze mit einer Tagespauschale von 150 EUR in Rechnung gestellt. Die K wiederum rechnete gegenüber den Drittfirmen die Leistungen der Lkw-Fahrer mit einer erhöhten Tagespauschale ab.
Das HZA kam zu dem Ergebnis, dass mehrere Lkw-Fahrer von der K beschäftigt worden sind, ohne dass diese bei den Einzugsstellen zur Sozialversicherung angemeldet waren. Das Ermittlungsverfahren gegen die beiden Geschäftsführer wurde nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Das Ermittlungsverfahren gegen den Sohn des einen Geschäftsführers wurde gegen Zahlung von 10.000 EUR nach § 153a StPO eingestellt. Gleichwohl erging ein geänderter Bescheid der DRV, mit dem Sozialversicherungsbeiträge (SV-Beiträge) festgesetzt wurden.
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