01.08.2007 · Fachbeitrag aus PStR · Steuerhinterziehung
Schätzungen im Steuerstrafverfahren obliegen allein dem Tatrichter. Der BGH hat die Voraussetzungen für derartige Schätzungen nochmals verdeutlicht (BGH 24.5.07, 5 StR 58/07, Abruf-Nr.
072113
).
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