15.04.2021 · Fachbeitrag · AG Frankfurt/Oder
Rauchtabak nicht nachgewiesen – Hauptverhandlung abgelehnt
| Das AG Frankfurt/Oder hat die Eröffnung einer Hauptverhandlung wegen Hinterziehung von TabakSt abgelehnt. Beim Steuerpflichtigen waren rund 9.000 kg zerkleinerter Tabak unterschiedlicher Beschaffenheit gefunden worden. Nach Ansicht des AG handelte es sich jedoch um steuerfreien Rohtabak. Mangels steuerpflichtigen Rauchtabaks war eine Verurteilung ausgeschlossen (14.12.20, 410 Ls 234 Js 26102/18 (31/20), Abruf-Nr. 220582 ). |
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