· Fachbeitrag · Akteneinsicht
Streit um die Prüferakte
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
| Es besteht laut FG Baden-Württemberg kein Anspruch des Steuerpflichtigen auf Einsicht in die Prüferhandakte während einer Betriebsprüfung. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Streitig ist, ob dem Kläger (K) ein Anspruch auf Akteneinsicht in die Handakten der Betriebsprüfung zusteht. Vorausgegangen ist eine Besprechung, in der die nach Ansicht der Betriebsprüfung fehlende Ordnungsmäßigkeit der Buchführung thematisiert wurde. K wollte dies anhand der Prüferakte nachvollziehen können. Die Klage blieb erfolglos (FG Baden-Württemberg 26.7.21, 10 K 3159/20, Abruf-Nr. 225778). Das FG verweist auf die BFH-Rechtsprechung zu § 78 FGO, wonach kein Anspruch auf Einsicht in diejenigen Akten besteht, um deren Kenntnisgabe gestritten wird (BFH 7.3.14, II B 68/13, BFH/NV 14, 1072).
MERKE | Nach Art. 15 Abs. 1 VO EU 2016/679 vom 27.4.16 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (DSGVO ‒ ABlEU ‒ Nr. L 119/1) hat der Betroffene das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, hat er ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf weitere Informationen, wie z. B. den Zweck der Verarbeitung, die Dauer der Speicherung, die Herkunft der personenbezogenen Daten oder über Empfänger bzw. Kategorien von Empfängern. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig