· Fachbeitrag · Amtsgericht Magdeburg
Richterin mit Finanzamtsvorsteher verheiratet: Befangenheit begründet?
| Das AG musste über den Befangenheitsantrag des Angeklagten gegen eine Strafrichterin entscheiden. Die Strafrichterin ist mit dem Vorsteher des örtlichen FA verheiratet, was - so der Vortrag im Befangenheitsantrag - von ihr nicht offenbart worden sei. |
Das AG Magdeburg hat am 11.7.12 (61 AR-21/12, Abruf-Nr. 122465) den Befangenheitsantrag zurückgewiesen. Es weist darauf hin, dass gemäß § 386 Abs. 4 AO im vorliegenden Fall die StA die ermittelnde Behörde war. Die Steuerfahnder seien „lediglich“ Ermittlungspersonen im Auftrag der StA gewesen. Eine über die Dienstaufsicht hinausgehende Aufsicht des Ehemanns der abgelehnten Richterin sei damit nicht ersichtlich.
Quelle: Ausgabe 12 / 2012 | Seite 292 | ID 34798330