Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 10.11.2015 · Fachbeitrag · Bestechung

    Schadenswiedergutmachung darf nicht mit Gewinnen anderer Einkunftsarten verrechnet werden

    | Der BFH hat seine Rechtsprechung zur steuerlichen Behandlung von Bestechungsgeldern mit Blick auf deren weitere Verwendung weiter konkretisiert (BFH 16.6.15, IX R 26/14, Abruf-Nr. 180128 ). |