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  • 17.07.2018 · Fachbeitrag · Besteuerungsverfahren

    Keine Säumniszuschläge nach Anfechtung durch den Insolvenzverwalter

    | Es entstehen keine Säumniszuschläge, wenn aufgrund einer Anfechtung des Insolvenzverwalters Steuern, die bis zum Ablauf des Fälligkeitstages vom Insolvenzschuldner gezahlt wurden, zurückgewährt werden. |