· Fachbeitrag · Beweiswürdigung
Leistete Steuerberaterin Beihilfe? ‒ Beweiswürdigung im Fokus
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Krause & Kollegen, Berlin
| Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung, die sich darauf beschränkt, die einzelnen Belastungsindizien isoliert zu erörtern und auf ihren jeweiligen Beweiswert zu prüfen, ohne eine Gesamtabwägung aller für und gegen die Täterschaft sprechenden Umstände vorzunehmen. Das hat der BGH in einem Zivilverfahren gegen eine Steuerberaterin entschieden. |
Sachverhalt
Die Kläger (K) nehmen die Beklagte (B) aus unerlaubter Handlung im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage auf Schadenersatz in Anspruch. Das Zielobjekt der Anlage (E) war hauptsächlich im Bereich der Vermietung von elektronischen Datenspeichern (sog. Storagesysteme) tätig. Die Anleger sollten regelmäßige Mietzahlungen und am Ende der zwischen 12 und 36 Monaten liegenden Vertragslaufzeit eine Schlusszahlung erhalten, wobei eine Rendite von etwa 8 bis 12 % in Aussicht gestellt wurde. Nachdem die BaFin im Herbst 2014 die Kauf- und Überlassungsverträge als unerlaubtes Einlagengeschäft beanstandete, mussten die Verträge rückabgewickelt werden.
B war für die E als Steuerberaterin und Buchhalterin tätig. Sie heiratete einen der Geschäftsführer der E. Die Geschäftstätigkeit der E war weitgehend fiktiv. Die an die Anleger verkauften Speichermedien existierten nicht. Es handelte sich um ein sog. Schneeballsystem, bei dem die immer neue Beschaffung von Anlegerkapital die einzige nennenswerte Einnahmequelle darstellte.
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