30.05.2022 · Nachricht · BFH
Fehler im Auswahlermessen: LoSt-Haftung rechtswidrig
| Das FA übt sein Auswahlermessen fehlerhaft aus, wenn es ohne Begründung nur den Arbeitgeber für LoSt in Haftung nimmt, obwohl nach den Umständen auch eine Geschäftsführer-Haftung nach § 69 AO in Betracht kommt. Darauf weist der BFH in einer aktuellen Entscheidung hin (2.9.21, VI R 47/18, Abruf-Nr. 226459 ). |
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