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  • 16.01.2023 · Nachricht · BFH

    Unzulässig – Anhörungsrüge per Telefax

    | Erhebt ein Anwalt seit dem 1.1.22 eine Anhörungsrüge, ist diese unzulässig, wenn sie nicht als elektronisches Dokument in der Form des § 52a FGO an den BFH übermittelt wird, der Antrag ist unwirksam. Er gilt als nicht vorgenommen (BFH 23.8.22, VIII S 3/22, Abruf-Nr. 231275 ). |