08.04.2024 · Nachricht · BFH
Zurechnung von Bordell-Umsätzen ist höchstrichterlich geklärt
| Der BFH weist auf Folgendes hin: Die Zurechnung von Umsätzen in einem Bordell ist höchstrichterlich geklärt. Daran hat auch die Entscheidung des BGH (5.5.22, 1 StR 475/21) nichts geändert (BFH 10.1.24, XI B 117/22, Abruf-Nr. 239745 ). |
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