16.10.2023 · Nachricht · BGH
Abgabenhinterziehung nach KAG: § 376 AO ist unanwendbar
| Werden Kommunalabgaben i. S. d. Kommunalabgabengesetze (KAG) hinterzogen (Abgabenhinterziehung), greift die 15-jährige Verjährung des § 376 Abs. 1 AO – trotz der in den KAG enthaltenen Verweise auf § 376 AO – nicht. Das hat der BGH entschieden (31.5.23, 1 StR 340/22, Abruf-Nr. 236423 ). |
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