18.10.2021 · Nachricht · BGH
Keine Befristung der Durchsicht durch das Gericht
| Der BGH lehnt eine Befristung der Durchsicht der Papiere durch den Ermittlungsrichter bzw. das nach § 98 Abs. 2 S. 2 StPO analog angerufene Gericht ab (20.5.21, StB 21/21, Abruf-Nr. 223233 ). |
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