02.12.2019 · Fachbeitrag · BGH
Schätzung im Steuerstrafverfahren
| Der BGH bestätigt jetzt bekannte Grundsätze zur Schätzung im Strafverfahren (10.7.19, 1 StR 265/18, Abruf-Nr. 211723 ): Hiernach ist die Schätzung von Besteuerungsgrundlagen zulässig, wenn zwar feststeht, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist. Hier war eine konkrete Berechnung der Besteuerungsgrundlagen ausgeschlossen, weil die Buchführung wegen unvollständig erfasster Betriebseinnahmen fehlerhaft war. |
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