11.11.2024 · Nachricht · BGH
Schmiergeld-Fälle: Steuerdelikt ist nach § 154 StPO einstellbar
| Der 2. Strafsenat hat in einem „Schmiergeld“-Verfahren hinsichtlich der Strafzumessungserwägung entschieden, dass die kriminelle Energie für das neben der Untreue mitbegangene Steuerdelikt wegen eines hohen Entdeckungsrisikos vergleichsweise niedrig einzustufen ist (BGH 3.7.24, 2 StR 453/23, Abruf-Nr. 243285 ). |
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