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  • 23.11.2020 · Nachricht · BGH

    Wasserpfeifentabak: Nur steuerbar, wenn feucht gehalten?

    | In einem Fall des BGH war entscheidend, ob den Angeklagten eine tabaksteuerliche Erklärungspflicht traf (1.4.20, 1 StR 5/20, Abruf-Nr. 217922 ). Zu den steuerbaren Tabakwaren gehört auch Rauchtabak, der geschnitten oder anders zerkleinert ist und sich ohne weitere industrielle Bearbeitung zum Rauchen eignet, § 1 Abs. 2 Nr. 3 TabStG. |