26.09.2022 · Nachricht · Brandenburgisches OLG
Einziehung – kein Hochrechnen von Netto- auf Bruttolohn
| Das OLG Brandenburg stellt für die Einziehung von Taterträgen bei § 266a StGB klar: Eine Hochrechnung von Nettolohn auf Bruttolohn (§ 14 Abs. 2 S. 2 SGB IV) ist unzulässig (22.12.21, 1 OLG 53 Ss 33/21, Abruf-Nr. 230680 ). |
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