17.05.2016 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Ablaufhemmung wegen Fahndungsprüfung
| Der BFH hat die Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen. Die Rechtsfrage, „für welche Dauer der Hemmungstatbestand des § 171 Abs. 5 AO eingreift“, ist nach Ansicht des BFH nicht klärungsbedürftig. |
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