· Nachricht · Bundesfinanzhof
Betriebsprüfer darf Ansammlungsrückstellung neu bewerten: Gewinnerhöhende Auflösung der bereits gebildeten Rückstellung
| Wird ein Miet- bzw. Pachtvertrag verlängert, ist eine Ansammlungsrückstellung neu zu bewerten, die der Pächter oder Mieter für eine Beseitigungsverpflichtung gebildet hatte, weil er ja jetzt länger Zeit hat, die Verpflichtung zu erfüllen ( BFH 2.7.14, I R 46/12, Abruf-Nr. 152102 ). |
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Ein Pächter bildet 2014 eine Ansammlungsrückstellung von 300.000 EUR für eine Beseitigungsverpflichtung. Der Pachtvertrag lief von 2002 bis Ende 2014. Im Jahr 2014 verlängert sich der Pachtbetrag um weitere zwölf Jahre bis Ende 2026. Die Ansammlungsrückstellung muss neu berechnet werden.
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