17.07.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Eignung des Zeitreihenvergleichs als Schätzungsmethode noch ungeklärt
| Der BFH hat mit Beschluss vom 14.5.13 (X B 183/12, Abruf-Nr. 132007 ) eine Revision nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen: Die Rechtsfrage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen oder Einschränkungen der sogenannte Zeitreihenvergleich eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen darstellt, bedarf der höchstrichterlichen Klärung. |
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