19.02.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Haftung nach § 71 AO wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug
| Der BFH deutet mit Beschluss vom 5.7.12 (III R 25/10, Abruf-Nr. 130107 ) einen Wechsel in der Rechtsprechung zur Haftung nach § 71 AO an und fordert hierzu das BMF auf, dem Verfahren beizutreten. Dem Verfahren liegt die Klage eines Unternehmers zugrunde, der sich gegen einen Haftungsbescheid wehrt, der maßgeblich darauf gestützt ist, dass der Kläger zuvor in einem Strafverfahren wegen Beihilfe zum Subventionsbetrug (§§ 264, 27 StGB) verurteilt worden war, weil er an der unrechtmäßigen Erlangung von Investitionszulagen mitgewirkt haben soll. |
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