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  • 17.05.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Keine Anwendung des StraBEG auf Veranlagungsfehler des FA nach fehlerfreier Steuererklärung

    | Wer eine fehlerfreie Steuererklärung abgegeben hat, begeht keine Steuer­hinterziehung, wenn er in einem Folgejahr einen vom FA zu Unrecht bestands­kräftig festgestellten Verlustvortrag geltend macht. Hat das FA die erforderlichen Informationen durch die Steuererklärung erhalten, scheidet die ­Annahme einer Steuerhinterziehung durch Unterlassen aus, weil der Steuerpflichtige nicht verpflichtet ist, Fehler des FA richtig zu stellen (BFH 4.12.12, VIII R 50/10, Abruf-Nr. 131150 , DStR 13, 703). |