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  • 17.01.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Keine Einnahmen bei abredewidriger Verwendung von Fremdgeld

    | Nach Ansicht des BFH (17.10.12, VIII S 16/12, Abruf-Nr. 130119 ) ist es ernstlich zweifelhaft, ob von einem Rechtsanwalt im Mandantenauftrag vereinnahmte Fremdgelder im Fall der abredewidrigen Verwendung für eigene Zwecke die Einnahmen des Rechtsanwalts aus selbstständiger Arbeit erhöhen. |