31.08.2020 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Keine Zinsen auf StraBEG-Erstattungsbeträge
| Der BFH weist darauf hin, dass ein gem. des StraBEG vom 23.12.03 (BGBl I 03, 2928) an das FA gezahlter und z. T. wiedererstatteter Betrag nicht nach § 233a AO zu verzinsen ist (4.2.20, IX R 23/19, Abruf-Nr. 217235 ). |
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