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  • 15.11.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Ort der Prüfung nach dem SchwarzArbG

    | Die Frage, ob die von der Klägerin gewünschte Prüfung im Büro des Steuer­beraters, in dem sich die Geschäftsunterlagen befinden, durch­geführt werden kann, davon abhängig gemacht werden darf, dass sie dem HZA eine Vollmacht zur Einsichtnahme in diese Unterlagen erteilt, ist einer rechtsgrundsätzlichen Klärung nicht zugänglich (BFH 17.4.13, VII B 42/12, Abruf-Nr. 131874 ). |