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  • 19.04.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Steuergeheimnis und Schätzungsbescheid

    | Der BFH hat am 29.8.12 (X S 5/12 (PKH), Abruf-Nr. 123703 ) den Antrag ­eines Klägers auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen. Der Kläger wehrt sich ­gegen Schätzungsbescheide. Er rügt, dass die Finanzbehörde Daten des Nachfolgebetriebs verwertet hat. Nach Ansicht des BFH ist das Steuer­geheimnis gemäß § 30 AO nicht verletzt. Die Frage eines etwaigen Verwertungsverbots stelle sich daher nicht. |