19.04.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof
Steuergeheimnis und Schätzungsbescheid
| Der BFH hat am 29.8.12 (X S 5/12 (PKH), Abruf-Nr. 123703 ) den Antrag eines Klägers auf Prozesskostenhilfe zurückgewiesen. Der Kläger wehrt sich gegen Schätzungsbescheide. Er rügt, dass die Finanzbehörde Daten des Nachfolgebetriebs verwertet hat. Nach Ansicht des BFH ist das Steuergeheimnis gemäß § 30 AO nicht verletzt. Die Frage eines etwaigen Verwertungsverbots stelle sich daher nicht. |
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