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  • 14.03.2013 · Fachbeitrag · Bundesfinanzhof

    Veruntreute Beiträge sind kein lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn

    | Überweist ein Arbeitnehmer unter eigenmächtiger Überschreitung seiner Befugnisse Beträge, die ihm vertraglich nicht zustehen, auf sein Konto, liegt darin kein Arbeitslohn i.S. des § 19 EStG. Darauf weist der BFH in einer Entscheidung vom 13.11.12 (VI R 38/11, Abruf-Nr. 130550 ) hin. |