· Nachricht · Bundesfinanzministerium
Finanzkonten-Informationsaustausch: Staatenaustauschliste 2018 veröffentlicht
| Nach § 27 Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) tauschen das BZSt und die zuständigen Behörden des jeweils anderen Staates zum 30.9.18 automatisch Informationen über Finanzkonten aus. Hierfür müssen die inländischen Finanzinstitute dem BZSt die Finanzkonten-Daten zu den meldepflichtigen Konten nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch bis zum 31.7.18 übermitteln. |
Mit BMF-Schreiben vom 1.2.18 (www.iww.de/s440) hat die Finanzverwaltung für 2018 konkret die Staaten bekannt gegeben, mit denen der automatische Datenaustausch (Common Reporting Standard (CRS)) zum 30.9.18 erfolgen soll (vorläufige Staatenaustauschliste 2018). Sofern die in der Liste benannten Staaten alle rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für den jährlichen automatischen Informationsaustausch erfüllen, werden sie anschließend in die finale Staatenaustauschliste 2018 übernommen. Die Veröffentlichung dieser endgültigen Staatenaustauschliste 2018 erfolgt durch ein weiteres BMF-Schreiben bis Ende Juni 2018. Enthielt die Staatenaustauschliste 2017 noch rund 50 Staaten, weist die aktuelle Staatenaustauschliste 2018 bereits über 100 Staaten aus. Die Listen können auf der Internetseite des BZSt (www.iww.de/s439) abgerufen werden.(DR)