16.04.2014 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Hinweis auf Insolvenzrisiko durch Steuerberater
| Der Steuerberater unterliegt bei einem ausdrücklichen Auftrag zur Prüfung der Insolvenzreife eines Unternehmens einer vertraglichen Haftung für etwaige Fehlleistungen (BGH 7.3.13, IX ZR 64/12, PStR 13, 168; BGH 6.6.13, IX ZR 204/12, PStR 13, 219). Dies gilt auch dann, wenn der vertraglich lediglich mit der Erstellung der Steuerbilanz betraute Steuerberater weitergehend erklärt, dass eine insolvenzrechtliche Überschuldung nicht vorliege (BGH 6.2.14, IX ZR 53/13, Abruf-Nr. 140842 ). |
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