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  • 18.06.2013 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof

    Insolvenzstraftat und Restschuldbefreiung

    | Der BGH weist in einer Entscheidung vom 11.4.13 (IX ZB 94/12, Abruf-Nr. 131720 ) darauf hin, dass dem Schuldner die Restschuldbefreiung nach Durchführung des Schlusstermins nur versagt werden kann, wenn seine ­Verurteilung wegen einer Insolvenzstraftat spätestens zum Schlusstermin in Rechtskraft ­erwachsen ist. |