18.10.2013 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Keine Entschädigung nach Steuerstrafverfahren
| Der BGH hat am 25.7.13 eine Nichtzulassungsbeschwerde wegen einer Entschädigungsklage gegen die Staatskasse zurückgewiesen (III ZR 400/12, Abruf-Nr. 132903 ). Der Kläger begehrte vom beklagten Land gemäß § 199 GVG, § 198 Abs. 2 GVG Entschädigung von insgesamt 19.900 EUR wegen der Dauer zweier bei der Staatsanwaltschaft und beim Landgericht G gegen ihn anhängig gewesener, später eingestellter Strafverfahren. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig