21.11.2014 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Konkurrenz bei Steuerdelikten
| Der BGH verweist in einer Entscheidung vom 23.7.13 (1 StR 207/14, Abruf-Nr. 143242 ) auf seine ständige Rechtsprechung, wonach bei mehreren Steuerstraftaten im Hinblick auf die Konkurrenzen Folgendes gilt: Die Abgabe jeder einzelnen unrichtigen Steuererklärung ist grundsätzlich als selbständige Tat i.S. von § 53 StGB zu werten. Von Tatmehrheit ist also auszugehen, wenn die abgegebenen Steuererklärungen verschiedene Steuerarten, verschiedene Besteuerungszeiträume oder verschiedene Steuerpflichtige betreffen. |
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