19.02.2013 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Mit Steuerfestsetzung geht Arrestverfahren nahtlos in Beitreibungs- bzw. Vollstreckungsverfahren über
| Schäden, die durch die Vollziehung von unrichtigen Steuerbescheiden entstehen, sind nicht nach § 945 ZPO zu ersetzen. |
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