18.06.2013 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof
Steuerberaterpflichten und wirtschaftliche Krise des Mandanten
| Das steuerberatende Dauermandat von einer GmbH begründet bei üblichem Zuschnitt keine Pflicht, die Mandantin bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz auf die Pflicht ihres Geschäftsführers hinzuweisen, eine Überprüfung in Auftrag zu geben oder selbst vorzunehmen, ob Insolvenzreife besteht. Eine entsprechende drittschützende Pflicht trifft den steuerlichen Berater nach Ansicht des BGH (7.3.13, IX ZR 64/12, Abruf-Nr. 131400 ) auch gegenüber dem Geschäftsführer der Gesellschaft nicht. (CW) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses PStR Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 18,20 € Monat
Tagespass
einmalig 12 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig