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  • 18.06.2013 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof

    Steuerberaterpflichten und wirtschaftliche Krise des Mandanten

    | Das steuerberatende Dauermandat von einer GmbH begründet bei ­üblichem Zuschnitt keine Pflicht, die Mandantin bei einer Unterdeckung in der Handelsbilanz auf die Pflicht ihres Geschäftsführers hinzuweisen, eine Überprüfung in Auftrag zu geben oder selbst vorzunehmen, ob Insolvenzreife besteht. Eine entsprechende drittschützende Pflicht trifft den steuerlichen Berater nach Ansicht des BGH (7.3.13, IX ZR 64/12, Abruf-Nr. 131400 ) auch gegenüber dem Geschäftsführer der Gesellschaft nicht. (CW) |