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  • 15.05.2015 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof

    Steuerhinterziehung trotz fehlender Unterschrift

    | Der 1. Strafsenat des BGH weist in einer Entscheidung vom 14.1.15 (1 StR 93/14, Abruf-Nr. 176016 ) darauf hin, dass eine Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung durch Einreichen einer falschen Umsatzsteuerjahreserklärung nicht bereits deshalb ausgeschlossen ist, weil die eingereichte Erklärung keine Unterschrift trägt. Zwar sei eine Steuererklärung, welche die gesetzlich vorgeschriebene Unterschrift nicht enthält, unwirksam. Der Mangel der fehlenden Unterschrift sei aber dann steuerrechtlich unbeachtlich, wenn auf eine solche Steuererklärung ein wirksamer Bescheid ergeht. |