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  • 17.01.2013 · Fachbeitrag · Bundesgerichtshof

    Verjährung bei fortgesetztem Irrtum des Steuerberaters

    | Der verjährungsrechtliche Sekundäranspruch eines Mandanten entsteht trotz besonderer Augenfälligkeit eines mehrfach wiederholten Fehlers bei der Abfassung von Steuererklärungen grundsätzlich nicht ohne einen neuen Anhaltspunkt, der den Berater veranlassen muss, seine fehlerhaften Annahmen zu überprüfen (BGH 15.11.12, IX ZR 109/09, Abruf-Nr. 123866 ). |