13.11.2023 · Nachricht · BVerfG
Zu langsam: Haftprüfungsverfahren ist verfassungswidrig
| Das BVerfG hat festgestellt, dass eine überlange Dauer des Haftprüfungsverfahrens den Gefangenen in seinem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gem. Art. 19 Abs. 4 GG verletzt (21.9.23, 2 BvR 825/23, Abruf-Nr. 237968 ). |
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