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  • 28.07.2021 · Nachricht · Cum-Ex-Geschäfte

    Erstes Cum-Ex-Strafverfahren: BGH bestätigt Urteil des LG Bonn

    | Das LG Bonn hat den Angeklagten S wegen Steuerhinterziehung in mehreren Fällen zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt; gegen den Mitangeklagten D hat es wegen mehrerer Fälle der Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Bewährungsstrafe von einem Jahr verhängt. Zudem hat es bei dem Angeklagten S Taterträge i. H. v. 14 Millionen EUR sowie beim Bankhaus W als der Einziehungsbeteiligten i. H. v. ca. 176 Millionen EUR eingezogen. Der BGH hat die gegen dieses Urteil eingelegten Revisionen verworfen und nur den Schuldspruch in Bezug auf den Angeklagten D unter Aufrechterhaltung der verhängten Strafe dahin geändert, als dieser Angeklagte einer einheitlichen Beihilfe schuldig ist (BGH 28.7.21, 1 StR 519/20). |