27.09.2021 · Fachbeitrag · DS-GVO
Rechtsweg beim Streit mit der Steuerfahndung
| Die DS-GVO findet keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit. Das hat das FG Baden-Württemberg entschieden. |
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