· Fachbeitrag · Durchsuchung
Durchsuchung beim Insolvenzverwalter in einem Steuerstrafverfahren
von RA Prof. Dr. Carsten Wegner, Berlin
| Eine Durchsuchung bei einem Insolvenzverwalter ist ein Eingriff in dessen geschütztes Eigentum und seine Berufsfreiheit als Drittbeteiligtem. Dies ist nur rechtmäßig, wenn es unter Abwägung des Interesses an der Strafverfolgung des Beschuldigten und der Interessen der Drittbeteiligten verhältnismäßig ist, also keine gleich geeigneten milderen Maßnahmen zur Verfügung stehen. Das hat das LG Halle klargestellt. |
Sachverhalt
Das FA leitete am 17.6.21 ein Ermittlungsverfahren gegen B wegen Steuerhinterziehung hinsichtlich ESt und GewSt für die Jahre 2014 bis 2019 und USt für die Jahre 2016 bis 2019 ein. Dem lag eine Kontrollmitteilung über Schrottverkäufe zugrunde. Auf Antrag des B vom 11.7.15 und des FA vom 1.6.15 hatte das AG mit Beschluss vom 31.1.16 bereits das Verbraucherinsolvenzverfahren über das Vermögen des B eröffnet und D zur Insolvenzverwalterin bestellt. Diese reichte in der Folgezeit regelmäßig Verwalterberichte beim AG ein.
Auf Antrag des FA ordnete das AG mit Beschluss vom 22.7.21 die Durchsuchung der Geschäftsräume der D und der ihr gehörenden Sachen sowie die Beschlagnahme der für das Ermittlungsverfahren relevanten Beweismittel an, wobei es der D einräumte, die Maßnahme durch sofortige, erschöpfende und verbindliche Auskunft sowie durch Herausgabe der für die Ermittlungsbehörden erforderlichen Unterlagen abzuwenden. Am 9.12.21 wurde der Beschluss vollzogen. Das AG hat der Beschwerde der D nicht abgeholfen und die Sache dem LG zur Entscheidung vorgelegt. Dies hob den Beschluss auf.
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