22.04.2024 · Nachricht · EuGH
Karussellfakturierungen belegen noch keinen MwSt-Betrug
| Karussellfakturierungen stellen zwar ernsthafte Anhaltspunkte für eine Steuerhinterziehung dar. Die Steuerverwaltung darf sich zum Nachweis eines Karussellbetrugs aber nicht allein auf den Nachweis beschränken, dass der fragliche Umsatz Teil einer solchen Fakturierungskette ist (EuGH 11.1.24, C-537/22, „Global Ink Trade“, Abruf-Nr. 240118 ). |
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