06.01.2025 · Nachricht · EuGH
Zigarettenschmuggel durch mehrere Mitgliedstaaten ist im Bestimmungsland zu besteuern
| Der EuGH hat klargestellt, dass Zigaretten, die durch mehrere Mitgliedstaaten geschmuggelt und erst im Bestimmungsland entdeckt werden, im Bestimmungsland zu besteuern sind (EuGH, 4.10.24, C-214/24, „Hauptzollamt C“, Abruf-Nr. 244854 ). |
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