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  • · Fachbeitrag · Europäische Gerichtshof für Menschenrechte

    EGMR billigt Steuer-CDs in Strafverfahren

    | Die deutschen Strafverfolgungsbehörden dürften aus angekauften Steuer-CDs erlangte Erkenntnisse auch dann verwenden, wenn der Erstellung der Daten-CD eine Straftat zum Nachteil einer Bank zugrunde liegt. |

     

    In einer Entscheidung vom 6.10.16 (33696/11) weist das EGMR darauf hin, dass die Verwendung solcher Daten nicht durch Art. 8 EMRK gehindert ist. Geklagt hatte ein deutsches Ehepaar, dessen Wohnung durchsucht worden war. Hintergrund des Strafverfahrens waren Bankdaten, in deren Erwerb der Bundesnachrichtendienst eingebunden gewesen sein soll. Das Ehepaar wurde zwar später freigesprochen, jedoch wollte es zusätzlich erreichen, dass die Rechtswidrigkeit der Durchsuchung festgestellt wird. Mit diesem Ansinnen waren sie bereits vor dem BVerfG gescheitert (9.11.10, 2 BvR 2101/09, PStR 11, 3).

     

    Nach Ansicht des EGMR gibt es keinen Anhalt dafür (Stand 2008), dass die deutschen Behörden zielgerichtet an Gesetzesbrüchen im Ausland beteiligt waren, um so an strafverfolgungsrelevante Informationen zu kommen.

     

    In den betroffenen Ländern wird man dies wohl abweichend bewerten. Spannend wird auch zu beobachten sein, ob das in den letzten Jahren entwickelte Ankaufsgewerbe, dass gezielt eine Anreizwirkung auslösen dürfte, inzwischen zu einer anderen Bewertung führt.(CW)

    Quelle: ID 44311990

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