06.07.2020 · Nachricht · FG Baden-Württemberg
Buchhalter dürfen keine USt-Voranmeldung erstellen
| Das FG Baden-Württemberg weist darauf hin, dass es selbstständigen Buchhaltern nach dem StBerG nicht gestattet ist, USt-Voranmeldungen für ihre Mandanten abzugeben. Ein Buchhalter, der solche USt-Voranmeldungen erstellt, leistet daher unbefugt geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen (30.10.19, 4 K 1715/18, Abruf-Nr. 215155 ). |
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