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  • 04.11.2024 · Nachricht · FG Berlin-Brandenburg

    Feststellungsklage zum Erlöschen von Steuerforderungen nach irischem InsO-Verfahren ist unzulässig

    | Das FG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Klage auf Feststellung, dass Steuerforderungen (einschließlich Forderungen aus Steuerhinterziehungen) nach durchlaufenem irischem Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung erloschen sind, unzulässig ist (FG Berlin-Brandenburg 17.4.24, 16 K 16094/23, Abruf-Nr. 243500 ). |